Hohes Alter eines Zeugen als drohender Beweismittelverlust?
In jüngerer Zeit haben sich gleich zwei Obergerichte – das OLG Hamm mit Beschluss vom 20.08.2020 – 6 W 32/20 und das KG mit Beschluss vom 21.12.2020 – 9 W 1070/20 – mit der Frage befasst, wann das fortgeschrittene Alter eines Zeugen ausreicht, damit ein selbständiges Beweisverfahren gem. § 485 Abs. 2 ZPO statthaft ist.