BGH zu Streitwert bei Klage auf Unterlassung eines beleidigenden Facebook-Eintrags
„Hatespeech“ auf Facebook und in anderen sozialen Netzwerken ist schon seit längerem Gegenstand rechtspolitischer Diskussionen und Initiativen, die sich insbesondere darum drehen, dass Facebook rassistische Inhalte trotz Meldung nur selten und zögerlich löscht. Mit beleidigenden Äußerungen auf Facebook hatte sich nun auch der der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Beschluss vom 16.08.2016 – VI ZB 17/16 zu beschäftigen – allerdings in einer eher banalen Ausgangssituation und in gewohnten zivilprozessualen Bahnen.