Fundstücke Mai 2015 – 114 Tatbestandsberichtigungsanträge, Privatklagen und befangene Richter
Zivilprozessrecht Noch im April berichteten die FAZ (nur print) und das Handelsblatt über das Hypo-Real-Estate-Musterverfahren vor dem OLG München (KAP 3/10). Die Prozessbevollmächtigten der Klägerin haben nach Erlass des Musterentscheids wohl 114 Tatbestandsberichtigungsanträge gestellt, über die gem. § 320 Abs. 2 ZPO mündlich zu verhandeln war. Ein OLG-Senat und mehrere Anwälte haben sich den 27.04. daher damit vertrieben, Formulierungen des Gerichts zu erörtern. Die Prozessbevollmächtigten der Musterkläger wittern eine „Verzögerungstaktik“. Immerhin eine sehr kreative… Das OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 06.05.2015 – 7 W 31/15 entschieden, dass § 516 Abs. 3 ZPO auf eine zurückgenommene Beschwerde entsprechend anwendbar ist. Auf Antrag des Beschwerdegegners sind die Kosten des Beschwerdeverfahrens daher dem Beschwerdeführer durch Beschluss aufzuerlegen. Das IWW-Institut weist auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18.12.2014 – III ZR 472/13 hin, nach dem die § 26 Ziff. 8 Satz 2 EGZPO nicht entsprechend auf Entschädigungsklagen wegen überlanger Verfahrensdauer gem. §§ 198 ff. GVG anwendbar ist (in denen das OLG erstinstanzlich entscheidet). Es bleibt also auch insoweit bei der 20.000 EUR-Grenze in Satz 1. Sonstiges Joachim Jahn berichtet auf faz.net über die in seinen Augen mysteriöse oder „sehr ausgefeilte“ …