OLG Hamm: Urkundenprozess bei Annahmeverzugsvergütung und Unvermögenseinwand
Seit Langem wieder eine interessante Entscheidung zum Urkundenprozess ist das Urteil des OLG Hamm vom 13.03.2017 – 8 U 48/16, dem ein eher kurioser Sachverhalt zugrunde liegt. In der Entscheidung selbst geht es um die Zulässigkeit einer im Urkundenprozess erhobenen Vergütungsklage unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs und die Anforderungen an den Nachweis des Unvermögens i.S.d. § 297 BGB.