Thesenpapier der OLG-Arbeitsgruppe „Moderni­sierung des Zivilprozesses“

Auf ihrer Jahrestagung 2019 haben die OLG-Präsidentinnen und Präsidenten sowie die Präsidentin des Bundesgerichtshofs eine Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zivilprozesses“ unter Vorsitz des Präsidenten des OLG Nürnberg eingesetzt. Mitglieder dieser Arbeitsgruppe waren Richterïnnen aus allen Instanzen und OLG-Bezirken sowie Rechtspflegerïnnen. Gestern hat diese Arbeitsgruppe nun ihre Zwischenergebnisse in Form eines Thesenpapiers veröffentlicht. Und die Ergebnisse finde ich in vielerlei Hinsicht bemerkenswert, weshalb ich die mir am interessantesten erscheinenden im Folgenden vorstellen will.

Erkenntnisverfahren und Gerichtsöffentlichkeit

Bekannt wird den meisten Leserïnnen der Vorschlag erscheinen, rein virtuelle Verhandlungen einzuführen, bei denen sich auch das Gericht nicht im Sitzungssaal aufhalten muss. Damit greift die Arbeitsgruppe die im Rahmen der Corona-Pandemie gerade für die Arbeitsgerichtsbarkeit erörterten Möglichkeiten auf und entwickelt diese ganz erheblich weiter. Die Öffentlichkeit soll nicht ausgeschlossen, sondern in einem vom Gericht bestimmten Raum hergestellt werden. Besonders wichtig scheint mir außerdem, dass von Beweisaufnahmen zwingend ein schriftliches Wortprotokoll gefertigt werden soll, dessen Grundlage auch eine Videoaufzeichnung der Beweisaufnahme sein kann. (Ein entsprechender Vorschlag hatte übrigens noch auf dem 70. DJT keine Mehrheit bekommen.)

Digitalisierung von Abläufen und Verfahren

Zunächst in Anwaltsprozessen soll im Kostenfestsetzungsverfahrens der Einsatz „künstlicher Intelligenz“ im Zivilprozess erprobt werden. Das Mahnverfahren soll – fakultativ – auch auf Beklagtenseite ein Online-Mahnverfahren werden, indem der Antragsgegner im Rahmen eines Online-Portals Erklärungen im Mahnverfahren abgeben kann. Außerdem soll der elektronische Rechtsverkehr auf Sachverständige, Dolmetscherïnnen, Berufsbetreuerïnnen etc. ausgedehnt werden. Das eEB soll durch eine automatisierte Eingangsbestätigung mit Zustellungsfiktion ersetzt werden. Und das Telefax soll insgesamt abgeschafft werden. Stattdessen soll ein elektronischer Nachrichtenraum geschaffen werden, in dem formlose Nachrichten insbesondere zur Organisation des Verfahrens, z.B. zur Terminabstimmung ausgetauscht werden können. Außerdem soll ein bundesweiter einheitlicher elektronischer Bürgerzugang in Gestalt eines Online-Portals eingerichtet werden. Dieser soll teilweise die Aufgaben der Rechtsantragstellen übernehmen und für Erklärungen im Rahmen eines neu einzuführendesn Online-Verfahrens dienen.

Einführung eines Online-Verfahrens

Neu geschaffen werden soll nämlich ein reines Online-Verfahren, das vollständig im Wege elektronischer Kommunikation auf der Basis von Formularen geführt wird und (wohl) weitgehend dem Verfahren nach der EuGFVO nachempfunden ist. So soll eine mündliche Verhandlung nur ausnahmsweise und im Wege der Videokonferenz stattfinden und der Freibeweis gelten. Mit diesem Online-Verfahren sollen insbesondere Masseverfahren (man denke an Fluggastrechte) abgewickelt werden können. Die Teilnahme soll für Verbraucherïnnen freiwillig sein, für Unternehmen verpflichtend.

Strukturierter Prozessvortrag / Basisdokument

Und die Arbeitsgruppe greift den Vorschlag eines elektronischen Basisdokuments (s. dazu ausführlich Greger, NJW 2019, 3429, 3431 ff.) auf, in dem – ähnlich einem Aktenauszug – der Prozessstoff gesammelt und gegenübergestellt wird. Dieses Basisdokument soll den Austausch von Schriftsätzen und auch den Tatbestand des Urteils ersetzen.

Ausblick

Die Vorschläge in dem Thesenpapier sollen nun weiter ausgearbeitet und Ende des Jahres auf einem „Zivilrichtertag“ (ähnlich dem Strafkammertag 2017) in Nürnberg diskutiert werden. Ein Bericht als Ergebnis der Arbeitsgruppe und des Zivilrichtertages soll dann im Rahmen einer breiteren Fachöffentlichkeit diskutiert werden um daraus rechtspolitische Vorschläge zu entwickeln. Insgesamt erscheint mir das Thesenpapier sehr fortschrittlich und entwickelt tatsächlich eine (wie ich finde begrüßenswerte) Vision dessen, wie Zivilprozesse in 10 Jahren aussehen könnten. Allerdings wird ein solches „Update“ für die Justiz wird nicht zum „Nulltarif“ zu haben sein, sondern ganz erhebliche (Anfangs-)Investitionen mit sich bringen. Vergegenwärtigt man sich, dass vielerorts noch nicht einmal in der gegenwärtigen Corona-Lage die notwendigen Mittel zur Verfügung stehen, Sitzungssäle mit Videokonferenztechnik auszustatten, scheinen die Vorschläge teilweise schon sehr ambitioniert. Weniger begeistert als ich ist z.B. RA Oliver Löffel, der u.a. dafür plädiert, die Anwaltschaft schon viel früher zu beteiligen und den aus dortiger Sicht bestehenden Reformbedarf mit zu berücksichtigen.
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