70. DJT: Brauchen wir eine (weitere) „Diversifizierung und Spezialisierung“ der Justiz?

Christian Hartlep wikimedia.org CC BY-SA 3.0Seit ein paar Tagen liegt mir (endlich!) das vollständige Gutachten von Prof. Callies zum 70. DJT vor. Deswegen werde ich – wie bereits angekündigt – in den nächsten Wochen in loser Folge einzelne Thesen des Gutachtens hier vor- und zur Diskussion stellen.

Eine der Kernthesen des Callies-Gutachtens ist, dass der „Prozessschwund“ auch auf eine mangelnde Spezialisierung der Justiz zurückzuführen sei. Von der Möglichkeit, Spezialzuständigkeiten einzurichten, werde viel zu wenig Gebrauch gemacht. Bei den Landgerichten sollten neben den Kammern für Handelssachen weiter Spezialkammern, insbesondere für Bausachen eingerichtet werden. Im Übrigen könne man sich an dem Katalog des § 348 Abs. 1 Ziff. 2 ZPO orientieren. Diese Spezialkammern sollten um Berufsrichter aus anderen Gerichtsbarkeiten (Callies nennt als Beispiel Finanzrichter) sowie um ehrenamtliche Fachrichter (z.B. Bausachverständige, Ärzte) ergänzt werden. Um eine hinreichende Auslastung dieser Spezialkammern zu gewährleisten, solle eine Konzentration auch über Ländergrenzen hinweg stattfinden.

M.E. ist die mangelnde fachliche Spezialisierung in Teilen der Justiz in der Tat in Problem. Nicht nur Proberichter stehen regelmäßig vor der Herausforderung, innerhalb weniger Monate vollkommen verschiedene Rechtsgebiete bearbeiten zu dürfen und teilweise dann mit fachlich vollkommen überlegenen Anwälten zu tun zu haben. Das kann dann entweder sehr gewinnbringend oder aber (für alle Seiten) sehr frustrierend sein. Zudem ist es innerhalb der Justiz – ganz im Gegensatz zur Anwaltschaft – kaum möglich, sich dauerhaft zu spezialisieren.

Jedenfalls an den größeren Landgerichten hier in Niedersachsen gibt es aber bereits eine Vielzahl spezialisierter Kammern, teilweise auch mit bezirksübergreifenden oder landesweiten Spezialzuständigkeiten. Ein Bedürfnis für eine weitere Spezialisierung kann ich daher allenfalls an den kleineren Landgerichten erkennen; hier mag tatsächlich eine – auch länderübergreifende – Konzentration sinnvoll sein. Die Idee, diese Spezialkammern um fachkundige justizfremde Dritte zu erweitern, halte ich für einen interessanten Ansatz.

Callies' Gutachten leidet m.E. aber auch hier daran, dass es an einer Bedarfsabfrage/Marktforschung sowie an einer empirischen Analyse des „Prozessschwunds“ fehlt. (Zudem ist die Frage unbeantwortet, ob der Prozessschwund tatsächlich ein Problem darstellt). Bevor Vorschläge zur Reform des Zivilprozessrechts unterbreitet werden, sollten m.E. zunächst die (Bürger und die) Anwaltschaft gefragt werden, wo nach dortiger Sicht Defizite liegen.

Mich würde daher sehr die (natürlich nicht repräsentative) Meinung der Leser insbesondere aus der Anwaltschaft interessieren: Inwieweit ist eine stärkere bzw. weitere Spezialisierungen (auch z.B. durch „Fachrichter“) tatsächlich erforderlich und würde die staatliche Justiz wieder attraktiver machen?

Foto: Christian Hartlep | wikimedia.org | CC BY-SA 3.0