70. DJT: Graf-Schlicker – „Der Zivilprozess vor dem Aus?“

Christian Hartlep wikimedia.org CC BY-SA 3.0Der 70. Deutsche Juristentag in Hannover am 17.-19. September wirft seine Schatten immer erkennbarer voraus. Neben dem Gutachten von Prof. Callies, welches dieser Tage im Beck-Verlag erscheinen wird (Besprechung der Kurzfassung in der NJW-Beilage hier) finden sich im aktuellen Anwaltsblatt zwei ausführliche Artikel zum Thema, die heute und morgen hier Thema sein sollen.

Die Ministerialdirektorin im BMJV und Leiterin der Abteilung Rechtspflege, Marie-Luise Graf-Schlicker, setzt sich in AnwBl. 2014, Heft 6, S. 573 ff. unter der Überschrift "Zivilprozess vor dem Aus?" mit den Eingangszahlen der Zivilgerichte in den Jahren 2002 bis 2012 auseinander und kommt zu folgenden wesentlichen Beobachtungen:

  • Es sei insgesamt ein Rückgang der Eingangszahlen von 19 % bei den Landgerichten und sogar von 23 % bei den Amtsgerichten zu beobachten. Auch die Zahl der Berufungen sei deutlich zurückgegangen: bei den Oberlandesgerichten um 9 %, bei den Landgerichten um 19 %.
  • Differenziere man diese Zahlen nach Streitwerten, sei bei den Landgerichten und den Oberlandesgerichten übereinstimmend auffällig, dass eine Steigerung der Eingangszahlen lediglich bei Streitwerten unter 5.000 EUR und über 500.000 EUR zu erkennen sei.
  • Schlüssele man diese Zahlen nach Sachgebieten auf, sei deutlich erkennbar, dass insbesondere die Zahl der Bau- und Architektensachen rückläufig sei: bei den Amtsgerichten 40 %, bei den Landgerichten um 26 %. Zugenommen hätten bei den Amtsgerichten Reisevertragssachen (+50 %) und WEG-Streitigkeiten (+38 %), bei den Landgerichten insbesondere Arzthaftungssachen (+62 %), gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten (+100 %), Versicherungssachen (+202 %) sowie Kapitalanlagesachen (+ 350 %).

Die Ursachen für diesen Rückgang sieht Graf-Schlicker zu einem geringen Teil im demografischen Wandel begründet. Hinzu komme, dass Bürger insbesondere in unteren Streitwertsegmenten andere Streitschlichtungsmöglichkeiten bevorzugten. Unter Bezugnahme auf den Roland Rechtsreport, nach dem die Rechtsprechung sehr uneinheitlich wahrgenommen werde, sieht Graf Schlicker ein Problem auch im "Rotationsprinzip", bei dem nach der internen Geschäftsverteilung vieler Gerichte für den Bürger unklar sei, an welchen Richter er gerate. Dies stelle für Parteien und Anwälte einen erheblichen Unsicherheitsfaktor dar. Der starke Rückgang bei Bausachen erkläre sich auch dadurch, dass diese vielfach nicht in Spezialkammern angesiedelt würden, sondern vom Einzelrichter verhandelt und entschieden würden – sei dieser jung und unerfahren, komme es zu Verfahrensverzögerungen.

Mein erster Gedanke zu diesem Thema ist und bleibt, ob ein "Prozessschwund" als solcher überhaupt ohne weiteres Grund zur Sorge sein sollte. Insoweit ist der Beitrag von Graf-Schlicker äußerst interessant und hilfreich, denn er zeigt deutlich, wo ein solcher "Prozessschwund" stattfindet – und wo gerade nicht.

Dass die Zahl der Verfahren in Bau- und Architektensachen abgenommen hat, mag schlicht daran liegen, dass gerade in diesem Bereich in der Regel technische Fragen im Mittelpunkt stehen und daher außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren besonders relevant sind. Aus diesem Grund (vorrangig tatsächliche Fragestellungen) ist in diesem Bereich m.E. auch kein Mangel an höchstrichterlicher Rechtsprechung zu befürchten.

Positiv erscheint mir, dass es zu einer Zunahme von Prozessen in denjenigen Bereichen gekommen ist, in denen (auch) in der Justiz eine Spezialisierung deutlich zu erkennen ist: Kapitalanlagerecht/Bankrecht, Versicherungsrecht, Arzthaftungsrecht, Gesellschaftsrecht. Von einem abnehmenden Vertrauen in die (staatliche) Justiz kann ich daher rein statistisch gar nicht viel erkennen. Und zuletzt: Dass gerade auch die Zahl der Verfahren mit einem Streitwert von über 500.000 EUR zunimmt, spricht deutlich gegen einen solchen Vertrauensschwund.

Womit wir dann bei den Ursachen wären, über die wir aber alle nur spekulieren können, denn es gibt soweit ich weiß keine empirische Untersuchung dazu. Und um micht dann am Spekulationsreigen mal zu beteiligen:

  • Wer sagt denn, dass die Eingangszahlen in Zivilsachen nicht in erheblichem Maße abhängig von der Zahlungsmoral sind (gerade auch im Bauwesen)? In vielen Zivilprozessen geht es schließlich weniger um rechtliche oder tatsächliche Fragen sondern schlicht darum, dass der/die Beklagte den Anspruch nicht erfüllen kann.
  • Und, um einmal ganz grundsätzlich zu werden: Könnte es nicht sein, dass vielen Akteuren im Wirtschaftsleben – vom Inhaber eines Handwerksbetriebs über den Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens bis hin zum Vorstand eines Dax-Konzerns – eine in weiten Teilen vom Beamtentum geprägt Justiz ohnehin als ein wenig attraktives Forum zur Streitschlichtung erscheint?
Foto: Christian Hartlep | wikimedia.org | CC BY-SA 3.0