Über dieses Blog

Mit dem Zivilprozessrecht hat ein erheblicher Teil von uns Jurist:innen mehr oder weniger täglich zu tun. Im Zivilprozessrecht ausgebildet wird man jedoch nur „nebenbei“: Im Studium spielt das Zivilprozessrecht kaum eine Rolle, im Referendariat wird es dann schon weitgehend als bekannt vorausgesetzt, im Berufsleben sowieso. Auch nach dem Ende der Ausbildung dürfte daher nicht nur bei uns eine gewisse Unsicherheit in diesem Bereich verblieben sein. Und es gibt – soweit ich erkennen kann – außerhalb „klassischer“ Fachzeitschriften keine Möglichkeit, sich (kostenlos und ohne größere Mühe) über Entwicklungen im Zivilprozessrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten auf dem Laufenden zu halten.

Dieses Blog hat daher zwei Anliegen:

  • Berufstätigen soll es die Möglichkeit geben, sich regelmäßig und ohne größere Mühe über aktuelle Entwicklungen im Zivilprozessrecht und in den angrenzenden Rechtsgebieten zu informieren.
  • Den in der Ausbildung befindlichen Jurist:innen soll das Blog eine Möglichkeit geben, sich über aktuelle Entwicklungen einen Zugang zur Materie des Zivilprozessrechts zu erarbeiten. Soweit sinnvoll, findet sich daher in den Urteilsbesprechungen/-anmerkungen unter „Hintergrund“ jeweils ein Klapptext, der kurz in die entscheidungsrelevanten Probleme und Hintergründe einführt und die Lektüre der weiteren Anmerkung/Besprechung erleichtern soll.

Über Kommentare und Zuschriften mit Lob, Kritik, Verbesserungsvorschlägen, Themenvorschlägen, interessanten Entscheidungen freuen wir und immer. Diese erreichen uns am besten per Email an windau [a] zpoblog.de oder bert [a] zpoblog.de. (Fast) noch mehr freuen wir uns über Kommentare unter den jeweiligen Beiträgen.

Über uns

Benedikt Windau, Gründer und Herausgeber des Blogs

Geboren 1983 in Osnabrück als Benedikt Meyer. 2004-2009 Studium der Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg und an der Cornell University in Ithaca, New York. 2007-2009 studentische Hilfskraft bei Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Karsten Schmidt. 2009-2012 Referendariat in Osnabrück und Oldenburg, währenddessen wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Kanzlei Oppenhoff & Partner in Köln. Ab 2012 Richter auf Probe im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg, u.a. bei der Staatsanwaltschaft und dem Landgericht Oldenburg. Von August 2016 bis Juli 2019 Richter am Amtsgericht Cloppenburg, von August 2019 bis September 2021 Richter am Landgericht Oldenburg. Seit Oktober 2021 stellvertretender Direktor des Amtsgerichts Wildeshausen.

Veröffentlichungen insbesondere zum Zivilprozessrecht und Insolvenzrecht, Mitherausgeber der Recht Digital (RDi) im Beck-Verlag.

 

 

Peter Bert, ständiger Autor

Peter wurde geboren 1965 in Aschaffenburg. 1984-1990 Studium der Rechtswissenschaften in Cardiff und Passau, dort studentische Hilfskraft bei Prof. Dr. Klaus Schurig, wissenschafttlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Jan Wilhelm. Studium der Wirtschaftswissenschaften (lic.oec.int.) 1991-1993 in Konstanz, dort wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Werner F. Ebke, LL.M.. 1993 visiting researcher an der Harvard Law School. 1994-1996 Referendariat in Aschaffenburg und Frankfurt am Main. Seit 1996 Rechtsanwalt in Frankfurt, seit 2003 als Partner bei Taylor Wessing. 2003 Zulassung als solicitor in England & Wales. Tätigkeitschwerpunkte:  (internationale) Zivilprozesse und Schiedsverfahren, Gesellschaftsrecht inkl. M&A, Internationales Privat- und Handelsrecht, Kunstrecht. Betreiber des Blogs disputeresolutiongermany.com.