Beitritt des Vereinigten Königreichs zum Luganer Abkommen: Nein aus Brüssel

Es wurde immer wieder über die Position der EU zum Antrag des Vereinigten Königreichs auf Beitritt zum Luganer Übereinkommen spekuliert, mit dem die Folgen des "harten Brexit" auf dem Gebiet der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen hätten gemildert werden können.  Zuletzt berichtete die Financial Times, dass sich die ablehnende Haltung der EU-Kommission geändert habe, nur um diesen Bericht kurz darauf korrigieren zu müssen. Auch hier im Blog haben wir das Thema verfolgt. Diese Spekulationen haben nun ein Ende, denn heute hat die EU-Kommission ihre „Bewertung des Ersuchens des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland um Beitritt zum Lugano-Übereinkommen von 2007“ dem Europäischen Parlament und dem Rat mitgeteilt.

Ablehnung des Beitrittsersuchens

Die EU-Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass die Europäische Union dem Beitritt des Vereinigten Königreichs zum Lugano-Übereinkommen von 2007 nicht zustimmen sollte:

„Für die Europäische Union ist das Lugano-Übereinkommen eine flankierende Maßnahme zum Binnenmarkt im Kontext der Beziehungen zwischen der EU und den EFTA-/EWR-Staaten. Im Verhältnis zu allen übrigen Drittstaaten besteht die konsequente Politik der Europäischen Union darin, die Zusammenarbeit im Rahmen der multilateralen Haager Übereinkommen zu fördern. Das Vereinigte Königreich ist ein Drittstaat ohne besondere Verbindung zum Binnenmarkt. Für die Europäische Union besteht deshalb kein Grund, im Verhältnis zum Vereinigten Königreich von ihrem allgemeinen Ansatz abzuweichen.“

Die EU-Kommission verbindet dies mit folgendem Praxistipp:

„Praktiker, die in grenzüberschreitenden Vertragsangelegenheiten mit Bezug zur Europäischen Union tätig sind, sollten dies bei einer Wahl des internationalen Gerichtsstands berücksichtigen.“

Haager Übereinkommen als künftige Basis

Nach Auffassung der EU-Kommission sollen die Haager Übereinkommen den Rahmen für die künftige justizielle Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich in Zivilsachen bilden, und zwar nicht nur das bereits in Kraft befindliche Haager Gerichtsstandsübereinkommen von 2005, sondern auch das auch als „Judgments Convention“ bekannte Haager Anerkennungs‐ und Vollstreckungsübereinkommens von 2019:

„Die Kommission plant, in naher Zukunft den Abschluss des Haager Anerkennungs‐ und Vollstreckungsübereinkommens von 2019 durch die EU vorzuschlagen. Falls auch das Vereinigte Königreich dieses Übereinkommen schließt, würde dieses für die künftige justizielle Zusammenarbeit mit der EU gelten.“

Auch diese Aussage ist eine willkommene Klarstellung, die dem Anerkennungs‐ und Vollstreckungsübereinkommen vermutlich eine neue Dynamik verleihen wird, wenn mit der EU einer der wichtigsten Wirtschaftsräume dem Abkommen beitritt. Aktuell haben es nur Israel, die Ukraine und Uruguay gezeichnet.