Fundstücke Dezember 2016 - Nichtzulassungsbeschwerde, Verfassungsgerichtsbarkeit, Kopftuchverbot

Zivilprozessrecht
Pünklich am 29.12.2016 ist die Wertgrenze in § 26 Nr. 8 EGZPO um 18 Monate bis zum 30.06.2018 verlängert worden (durch das Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung, BGBl. I 2016, 3147, 3149). Begründet wird die Verlängerung - wie immer - mit der drohenden Überlastung des BGH und damit, dass man dessen Eingangszahlen nach der Änderung von § 522 ZPO weiter beobachten müsse. Die Süddeutsche Zeitung (Wolfgang Janisch) berichtet ausführlich, dass die Zahl der Zivilprozesse vor deutschen Gerichten seit 20 Jahren zurückgehe. Insbesondere in Bausachen und Versicherungssachen sei ein Rückgang, bei Kapitalanlagesachen und Streitigkeiten wegen Reisemängeln hingegen ein Zuwachs zu verzeichnen. Mit dem Titel „Unter Gartenzwerg-Mördern" schreibt Martin Zirbs ebenfalls in der Süddeutschen Zeitung über Hintergründe von Nachbarschaftsstreitigkeiten. Und es gibt ein weiteres Blog, das sich mit zivilprozessualen Fragen befasst: Das Luther Complex Disputes Blog, diesen Monat u.a. mit Artikeln zum Haager Gerichtsstandsübereinkommen und zu den neuen ICC-Schiedsregeln 2017.
Rechtspolitik
Die faktische Entmachtung des polnischen Verfassungsgerichts nimmt Wolfgang Janisch in der Süddeutschen Zeitung zum Anlass, darauf hinzuweisen, wie fragil die Institution Verfassungsgerichtsbarkeit ist. Der Gesetzentwurf der baden-württembergischen Landesregierung, mit dem Richtern und Staatsanwälten verboten werden soll, „sichtbaren religiösen Symbole“ zu tragen (aka Kopftuchverbot), sort weiter für Diskussionen. Benno Stieber berichtet in der taz insbesondere über die (nahe liegenden) verfassungsrechtlichen Bedenken und kommentiert, man dürfe auf die Diskussion gespannt sein, wenn ein orthodoxer jüdischer Jurist wegen seiner Kippa fakitsch vom Richteramt ausgeschlossen werde. Das Vorhaben befürworten in der Süddeutschen Zeitung Klaus Staeck unter der Überschrift „Toleranz, nicht Bequemlichkeit“ und Wolfgang Janisch, der zu bedenken gibt, die Robe lasse symbolisch die Person hinter dem Amt verschwinden, durch das Kopftuch trete hingegen eine individuelle Eigenschaft wieder hervor.
Sonstiges
Einen lesenswerten Nachruf auf den in den Ruhestand verabschiedeten Vorsitzenden der Pressekammer des Landgerichts Berlin, Michael Mauk, schreibt Rechtsanwalt Johannes Eisenberg in der taz. Rechtsanwalt Martin Wodraschke berichtet auf cmsbloggt.de über die Reform des ungarischen Zivilprozessrechts.
BGH-Perle
Und die BGH-Perle des Dezembers stammt aus einem Beschluss vom 16.11.2016 - IX ZB 85/16:
„Der als "ZURÜCKWEISUNG - UNZULÄSSIGKEIT - ANTRAG" bezeichnete Rechtsbehelf des Klägers vom 10. Oktober 2016 ist als Rechtsbeschwerde auszulegen, weil diese das an sich statthafte Rechtsmittel wäre.“
Foto: Susanne Gerdom/Flaschenpost | flickr.com | CC BY-SA 2.0