Fundstücke März 2016 - Kameras und Twitter im Gerichtssaal? BVerfG als Staatsrechtslehrertagung?

Susanne Gerdom flickr CC BY-SA 2.0Die Fundstücke für März 2016 kommen urlaubsbedingt einen Tag verspätet und befassen sich ausnahmsweise nicht mit zivil(prozess-)rechtlichen, sondern lediglich mit justizpolitischen Themen.

Wie mehrere Medien (sehr lesenswert Christian Rath in der taz) berichten, plant Bundesjustizminister Heiko Maas eine äußerst subtile Öffnung von § 169 Satz 2 GVG: Die Urteilsverkündungen der obersten Bundesgerichte sollen in Zukunft Rundfunk- und Fernsehaufnahmen zugänglich sein. Die Präsidenten der betroffenen Gerichte lehnten die Änderung ab, u.a. weil die Bilder in Satiresendungen missbraucht werden könnten. Warum diese Ängste unbegründet sind und eine solche Öffnung vor allem Chancen bietet, zeigt RiBGH Prof. Dr. Mosbacher in einem hervorragenden Beitrag auf lto.de.

Mit einem ebenfalls in § 169 GVG angesiedelten Thema, nämlich dem „Twittern aus dem Gerichtssaal“, befasst sich RA Prof. Dr. Thomas Klindt in einem Editorial in der Kommunikation & Recht. Für Gerichtsverfahren sei der Grundsatz der unbeschränkten Öffentlichkeit geradezu die DNA rechtsstaatlicher Verfahrensverwirklichung, diese müsse man fördern, nicht beschränken.

Der  Notar und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter am BVerfG, Christoph Moes, befasst sich in einem sehr lesenswerten Artikel in der FAZ mit dem Umstand, dass neben Berufsrichtern fast nur noch Staatsrechtsprofessoren als Richter ans BVerfG berufen würden. Es fehlten Rechtsanwälte, Ministerialbeamte und auch Straf- und Zivilrechtsprofessoren.

Jost Müller-Neuhof berichtet in einem Artikel für den Tagesspiegel über einen Prozess vor dem Landgericht München, in dem eine muslimische Zeugin sich zunächst geweigert hatte, bei ihrer Aussage ihren Gesichtsschleier (Niqab) abzunehmen. Das Gericht habe ein Gutachten eines muslimischen Rechtsgehlehrten eingeholt und damit die Frau dazu bewogen, den Schleier auch ohne Zwang abzunehmen.

Foto: Susanne Gerdom / Flaschenpost | flickr.com | CC-BY-SA 2.0