Fundstücke Oktober 2015 - Kostenquotenrechner, Kohl-Memoiren, Emmely

Susanne Gerdom flickr CC BY-SA 2.0Schon vor einiger Zeit bin ich auf ein sehr nützliches und hilfreiches Programm zur Berechnung des Kostentenors in komplizierteren Fällen aufmerksam gemacht worden. Das Programm kann kostenfrei unter  www.kostentenor.de heruntergeladen werden und beherrscht u.a. so „schöne" Dinge wie die Baumbach'sche Kostenformel in einfachen Fällen und die Mehrkosten- und Quotenmethode bei Teilklagerücknahme.

Zivilprozessrecht

Das Arbeitsgericht Berlin hatte sich im Zusammenhang mit dem Bau der „Mall of Berlin" mit mehreren Klagen rumänischer Arbeiter zu befassen, die Klage auf Zahlung ihres Arbeitslohns erhoben, ohne eine ladungsfähige Anschrift anzugeben (s. u.a. Urteil v. 13.08.2015 - 57 Ca 3762/15). Als Anschrift hatten sie die Adresse eines Gewerkschaftslokals angegeben. Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klagen mit sehr knapper Begründung unter Rückgriff auf Art. 20 Abs. 3, Art. 3 GG aufgrund der Obdachlosigkeit der Kläger für zulässig gehalten. S. zur Thematik auch diesen älteren Beitrag.

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 22.06.2015 - 5 U 95/13 klargestellt, dass es die Wirksamkeit eines verkündeten (Stuhl-)Urteils nicht berührt, wenn die Urteilsformel vor der Verkündung nicht schriftlich niedergelegt wurde (was gem. § 311 Abs. 2 Satz 1 ZPO außer bei Versäumnis- oder Anerkenntnisurteilen erforderlich ist).

Rechtsanwalt am BGH Prof. Dr. Ekkehart Reinelt setzt sich auf lto.de mit der restriktiven Zulassungspraxis der Berufungsgerichte und den geringen Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde auseinander.

Zivilrecht

Insbesondere für Studierende und Referendarinnen relevant sein dürfte das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.07.2015 - V ZR 206/14 über die Eigentumsrechte an den Tonbänder der Kohl-Memoiren. Der BGH befasst sich darin mit der seit längem äußerst umstrittenen Frage, ob „das Speichern von Daten auf einem Datenträger als Herstellung einer neuen Sache anzusehen ist" und damit gem. § 950 BGB zu einem Eigentumsübergang führt. Es würde mich sehr wundern, wenn dieFragestellung nicht demnächst in Klausuren auftauchte.

Sonstiges

Wie der Tagesspiegel berichtet, verwehrt der akademische Senat der Freien Universität Berlin einem vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht eine Honorarprofessur, weil dieser Richter an einer Entscheidung im seinerzeit von großem Medieninteresse begleiteten Emmely-Verfahren mitgewirkt hat. Jost Müller-Neuhof meint im Tagesspiegel, auch Moral könne totalitär sein; das Landesarbeitsgericht Berlin sieht laut lto.de in der Entscheidung des Senats einen Schaden für die Unabhängigkeit der Justiz.

Die monatliche „BGH-Perle" ist diesmal dem Beschluss vom 24.09.2015 - IX ZR 266/14 entnommen:

„Für die neue Verhandlung und Entscheidung weist der Senat darauf hin, dass ein Vertrag, in welchem ein Anwalt mit der rechtlichen Beratung des Mandanten beauftragt wird, regelmäßig als Dienstvertrag (§§ 611 ff BGB) ein-zuordnen ist. Das ändert sich nicht dadurch, dass der Anwalt die Einhaltung des geltenden Rechts in Aussicht stellt oder sogar zusichert."
Foto: Susanne Gerdom/Flaschenpost | flickr.com | CC BY-SA 2.0