[Veröffentlichungs­hinweis] Parteianhörung und richterliche Überzeugungs­bildung

Ein kleiner weiterer Hinweis in eigener Sache: Zusammen mit dem Kollegen Florian Kockentiedt vom LG Köln durfte ich in der aktuellen NJW (NJW 2019, 3348) einen Aufsatz veröffentlichen, in dem wir uns näher mit dem aus dem Titel ersichtlichen und heillos umstrittenen Thema befasst haben. Dabei haben wir zu begründen versucht, wie und warum die Parteianhörung im Rahmen der Tatsachenfeststellung gem. § 286 ZPO von Bedeutung ist und warum auch in reinen „4-Augen-Konstellationen“ (wenn also beide Parteien keinen Zeugen haben) eine Anhörung der Parteien geboten ist (was - ohne Begründung - auch der BGH und das BAG so vertreten). Dabei kommen wir u.a. zu dem Ergebnis, dass es des - dogmatisch ohnehin völlig unklaren - Begriffs der „Waffengleichheit“ nicht braucht. Außerdem haben wir versucht darzustellen, welche Folgen sich daraus für die gerichtliche und anwaltliche Praxis ergeben.

Schlagworte