[Veranstaltungshinweis]: “Virtuelle Verhandlungen vor Gericht”

Die Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung gem. § 128a ZPO gewinnt im Zuge der Corona-Pandemie deutlich an Bedeutung. Dabei stellen sich allerdings auch viele Fragen: Angefangen von der richtigen Technik über die Einhaltung des Datenschutzes bis hin zur Frage des Herstellens der Gerichtsöffentlichkeit und anderer Verfahrensgrundsätze. Der Deutsche EDV-Gerichtstag möchte deshalb mit einer virtuellen Konferenz am 09.06.2020 den aktuellen Stand erheben, die bestehenden Herausforderungen, datenschutzrechtliche Anforderungen, den Bedarf in der Praxis und strategische Optionen für die Zukunft diskutieren. Dabei sollen auch Impulse für die aktuellen Gesetzgebungsvorhaben und die Weiterentwicklung der bestehenden Regelungen gegeben werden. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Weitere Informationen einschließlich eines Programms sowie Informationen zur Anmeldung finden sich auf der Seite des EDV-Gerichtstages (Link veraltet und entfernt, Stand Juli 2022). [Transparenzhinweis: Ich selbst werde dort auch einen virtuellen Vortrag halten.] Foto: Roberto Nickson | Unsplash